Hätte
Raffael statt auf Kalk auf Männerhaut gemalt, wäre er heutzutage wohl kaum in die
Künstlersozialkasse, die staatlich geförderte Krankenversicherung für selbstständige Kreative, aufgenommen worden. Denn “Tätowieren ist keine Kunst”. Das sagt das
Bundessozialgericht in einer
Entscheidung vom 28.02.2007. Denn “Künstler im Sinne dieses Gesetzes [des
KSVG, dort § 2] ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.” Aha!